SPEVA Schröder - People & Executive Virtual Assistant Services | Inhaberin: Michèle Lucie Schröder | Stand: April 2026
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungsverträgezwischen SPEVA (nachfolgend «Auftragnehmerin») und ihren Auftraggebenden. Mitder Auftragserteilung akzeptieren die Auftraggebenden diese AGB.
Art und Umfang der Leistungen werden imAuftragsbestätigungs-E-Mail oder im unterzeichneten Dienstleistungsvertragfestgehalten. SPEVA erbringt alle Leistungen als Auftragnehmerin im Sinne desSchweizer Obligationenrechts (OR).
Es gelten die auf der Website publizierten Preise inCHF. SPEVA ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; die ausgewiesenen Preisesind Nettopreise ohne MWST. Stundenpakete werden monatlich im Voraus inRechnung gestellt und sind ab Rechnungsdatum zwei Monate gültig. Einzelstundenwerden nach Leistungserbringung abgerechnet. Nicht genutzte Stunden verfallennach Ablauf der zweimonatigen Gültigkeitsdauer. Auf Anfrage können individuelleSonderpakete vereinbart werden. Zusatzstunden ausserhalb des gebuchten Paketswerden zum gültigen Einzelstundenpreis abgerechnet. Onsite-Einsätze werden zumEinzelstundenpreis zuzüglich Reisekosten nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Rechnungen sind innert [30] Tagen nachRechnungsstellung zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich SPEVA vor, dieLeistungserbringung zu unterbrechen.
Es gibt keine Mindestlaufzeit. Stundenpakete werdenmonatlich abgerechnet und können jeweils auf Ende des laufenden Monatsschriftlich gekündigt werden. Bereits bezahlte und noch gültige Stunden bleibenbis zum Ablauf der zweimonatigen Gültigkeitsdauer nutzbar. Einzelaufträge endenmit der Leistungserbringung. Bei laufenden Projekten gilt eine Kündigungsfristvon 14 Tagen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Kündigung erfolgt schriftlichper E-Mail.
Mit jedem Mandat wird standardmässig eineGeheimhaltungsvereinbarung (NDA) unterzeichnet. SPEVA behandelt alle im Rahmender Zusammenarbeit erhaltenen Informationen streng vertraulich und gibt diesenicht an Dritte weiter. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.
SPEVA haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder groberFahrlässigkeit. Die Haftung ist auf den Wert des betreffenden Auftragsbeschränkt. Für Leistungen Dritter (z. B. externe Tools, Partner) wird keineHaftung übernommen.
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstandist Thun, Schweiz.
SPEVA behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen.Die jeweils aktuelle Version ist auf www.speva.ch abrufbar. Laufende Mandatewerden von Änderungen nicht rückwirkend betroffen.